Mieterbund fordert das Aus von neuen Indexmietverträgen und Kappung im Bestand

Mieterbund begrüßt Bundesratsvorschläge aus Hamburg und Bayern zu Indexmieten


„Wir unterstützen die Hamburger Initiative zur Kappung von Indexmieten und den Vorschlag aus Bayern, Mietspiegel künftig nicht mehr auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes, sondern eines Mietpreisindexes fortzuschreiben, der deutlich unter der derzeitigen Inflation liegt“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, anlässlich der beiden heute in den Bundesrat eingebrachten Länderinitiativen.

Mit der steigenden Inflation werden nicht nur Lebensmittel, Kraftstoffe und die Wohnnebenkosten teurer, sondern bei vielen Menschen erhöhen sich auch die Kaltmieten deutlich. Das betrifft besonders jene, die einen Indexmietvertrag abgeschlossen haben. Solche Verträge waren – gemessen an der Zahl aller Mietverträge – lange eher eine Randerscheinung, seit einiger Zeit nehmen diese jedoch vor allem in Großstädten zu. Die im DMB zusammengeschlossenen Mietervereine aus Hamburg, Berlin und München melden, dass bis zu 50 Prozent der aktuell abgeschlossenen Mietverträge Index- oder Staffelmietverträge sind.

Bei einem Indexmietvertrag orientieren sich Mieterhöhungen an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, einmal im Jahr dürfen Vermietende die Kaltmiete analog Indexes erhöhen. Zwar sind Mieterhöhungen etwa aufgrund freiwilliger Modernisierungen oder zur Angleichung an den Mietspiegel ausgeschlossen. Bei der aktuellen Inflationsrate von ca. 10 Prozent kommen aber je nach Ausgangsmiete schnell Mieterhöhungen in dreistelliger Zahl pro Jahr zustande. „Mieter:innen haben in diesem Jahr teilweise Mieterhöhungen von 30 bis 40 Prozent erhalten, was viele finanziell überfordert“, so Weber-Moritz. „Wir fordern daher ein Verbot von Indexmieten bei Neuverträgen und die Einführung einer Kappungsgrenze für Bestandsmieter:innen mit Indexmietverträgen, die maximal so hoch sein darf wie die von der Ampel-Koalition vereinbarten 11 Prozent bei Nicht-Indexmietverträgen in drei Jahren.“

Ein qualifizierter Mietspiegel ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Die Anpassung darf dabei auch anhand des Verbraucherpreisindexes erfolgen. „Wenn der qualifizierte Mietspiegel anhand der sehr hohen Inflationsrate fortgeschrieben wird, bedeutet dies große Sprünge bei den Vergleichsmieten und führt zur Überforderung für Bestandsmieter:innen“, erklärt Weber-Moritz. „Daher ist auch die Umsetzung des Antrages aus Bayern richtig, um Mieterinnen und Mieter nicht noch weiter zu belasten, insbesondere da sie ohnehin schon mit hohen Mieten und massiv steigenden Energiekosten konfrontiert sind.“ (dmb)