Neuer Entwurf für Mieterschutzverordnung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) hat den Entwurf einer neuen Mieterschutzverordnung vorgelegt und Verbänden die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. In dem neuen Entwurf soll ab dem 1. März 2025 nicht mehr nur in 18 sondern 57 Kommunen, unter anderem Dortmund, ein besserer Mieterschutz gelten.
Auch der Deutsche Mieterbund NRW e.V. hat eine Stellungnahme abgegeben. Der 1. Vorsitzender Hans-Jochem Witzke äußerte sich zu dem Entwurf:

„Der DMB NRW begrüßt es, dass die Landesregierung NRW die bestehende Mieterschutzverordnung um fünf Jahre verlängert. Durch die Änderung der Gebietskulisse gelten nun 57 statt bisher 18 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen als solche mit angespanntem Wohnungsmarkt. Mehr Mieterinnen und Mieter profitieren dadurch von besserem Mieterschutz. Da in der Baulandmobilisierungsverordnung von 2023 immerhin 95 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert wurden, bleibt die neue Gebietskulisse hinter unseren Erwartungen zurück. Denn die Situation auf den Wohnungsmärkten in NRW hat sich in den letzten Monaten keineswegs verbessert. Vor allem bei den Großstädten im Ruhrgebiet wie bspw. Essen, Bochum oder Duisburg ist nicht nachvollziehbar, dass sie gegenüber 2023 als nicht mehr angespannt gelten. Auch prosperierende Städte wie Mönchengladbach, Mettmann oder Gütersloh mit stark steigenden Mieten sind nicht in der Verordnung berücksichtigt. Hier muss die Landesregierung nachschärfen, um die Mieterinnen und Mieter in diesen Städten nicht im Regen stehen zu lassen. Nach wie vor fehlt den Kommunen das Recht, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig zu machen. Hier muss die Landesregierung, in Person die Wohnungsministerin Ina Scharrenbach, nachbessern!“

Die ausführliche Stellungnahme des DMB NRW gibt es hier: https://mietervereine-hagen.de/wp-content/uploads/2025/01/Stellungnahme-MieterschutzVO-2025-DMB-NRW.pdf